Das Interview
care: Betrifft die neue EU-Verordnung REVIDERM?
Dr. Alina Farkas: Natürlich. Wir müssen prüfen, ob von uns eingesetzte Duftstoffe Allergene in deklarationspflichtigem Maß enthalten, und die INCI-Listen gegebenenfalls anpassen. Das wird der Fall sein, aber damit sind wir nicht allein. So wie ich den Markt kenne, betrifft es 99 Prozent aller Hersteller und Produkte. Aber wir müssen und werden nichts umformulieren. Es ändert sich der gedruckte Text auf der Verpackung, nicht das Produkt.
care: Warum verzichtet REVIDERM nicht komplett auf die jetzt als Allergen definierten Duftstoffe?
Dr. Alina Farkas:
Dazu gibt es keinen Grund. Produktsicherheit steht und stand bei uns schon immer an erster Stelle, deshalb haben wir nur extrem sichere Düfte. Wer bisher nicht auf unsere Düfte reagiert hat, wird nicht damit anfangen, nur weil auf der Verpackung in der INCI-Liste außer „Parfum“ noch ein weiteres Wort steht. Hinzu kommt, dass die neuerdings deklarationspflichtigen Duftstoffe nicht ohne Grund eingesetzt werden. Wenn man einen komplexen, luxuriösen Duft haben möchte, braucht man sie, zum einen für den Geruch insgesamt, zum anderen für seine Stabilität. Düfte, die gemäß der neuen Verordnung allergenfrei sind, können sich schon nach drei Monaten im ungeöffneten Produkt verändern. Vielleicht lernen die Parfümeure ja noch, wie sie stabile Düfte ohne die jetzt als Allergen deklarierten Substanzen hinbekommen. Aber momentan sind die ganz deklarationsfreien Parfüms nicht überzeugend.
care: Welche generelle Rolle spielen Düfte für REVIDERM?
Dr. Alina Farkas:
Das ist für uns ein sehr ein komplexes Thema. Einerseits gehört ein angenehmer Duft zum Pflegeritual. Wenn der Geruch enttäuscht, wird ein Produkt nicht gekauft, egal wie gut es der Haut tun würde. Andererseits – und hier liegt unser Schwerpunkt – sind Duftstoffe die ersten Verdächtigen, wenn etwas Hautreaktionen verursacht, und wir wollen bei unseren Produkten grundsätzlich so wenig wie möglich Bestandteile, die Hautreaktionen verursachen könnten.
care: Klingt nach einer Zwickmühle. Was ist die Lösung?
Dr. Alina Farkas: Wir haben eine gute Balance gefunden. Es gibt Produkte ganz ohne Duftstoffe, es gibt Produkte mit sehr verträglichen Duftstoffen, und es gibt Produkte mit Parfümöl.
care: Wie entscheidet Ihr, wer duften darf und wer nicht?
Dr. Alina Farkas: Das wird in erster Linie durch die Produktgruppen definiert. Die strengsten Anforderungen stellen wir an alles, was für sensible Haut empfohlen wird, an Augenpflege und an Produkte, die nach Kabinenbehandlungen wie Mikrodermabrasion oder Mikroneedling verwendet werden können. Diese Behandlungen sind zwar minimalinvasiv, aber sie machen etwas mit der Haut, das sie sensibilisieren kann. Aber wir haben auch Produkte, die konventionell beduftet sind.
care: Was heißt konventionell?
Dr. Alina Farkas: Sie enthalten synthetische Parfümöle.
care: Warum synthetisch?
Dr. Alina Farkas: Synthetische Parfüme sind erheblich sicherer, weil sie klar definierte Moleküle enthalten. Naturstoffe sind unweigerlich ein Gemisch von sehr vielen, sehr reaktionsfreudigen Molekülen, weshalb sie definitiv ein höheres Allergie- oder Hautunverträglichkeitsrisiko besitzen. Sie kommen für REVIDERM nicht in Frage.
care: Und wäre ein Beispiel für eine unkonventionelle Beduftung?
Dr. Alina Farkas: Es gibt Moleküle, die keine Parfümöle sind, aber trotzdem riechen. Zum Beispiel es gibt den Rohstoff Phenethylalkohol, das ist ein sehr gut hautverträglicher Konservierungsbooster, der einen an Rosen erinnernden Geruch hat. Ihm verdanken unsere Sonnenprodukte ihren angenehmen Geruch. Für sie sind bei REVIDERM übrigens auch synthetische Parfümöle ausgeschlossen, weil UV-Strahlung das Risiko zu Reaktionen auf ein Parfümöl steigert.
§ Hintergrund
Die neue EU-Verordnung Die Kennzeichnung bestimmter Parfüminhaltsstoffe in Kosmetik ist verpflichtend, wenn ihre Konzentration in einem Produkt über dem jeweils festgelegten Schwellenwert liegt. Dann reicht es nicht mehr, auf der INCI-Liste „Parfum“ aufzuführen, sondern es müssen Bestandteile wie Menthol einzeln aufgeführt werden.
Der Schwellenwert wird dadurch definiert, ob ein Duft in dieser Konzentration bei bereits sensibilisierten Verbraucherinnen und Verbrauchern eine allergische Reaktion auslösen kann. Die Kennzeichnungspflicht gilt nicht nur für Parfümöle, sondern auch für ihre Bestandteile, für Aromen oder komplexe Inhaltsstoffe wie ätherische Öle.
Bisher mussten 24 Parfüminhaltsstoffe separat genannt werden, nach EU-Verordnung 2023/1545 sind es über 80. Für Neuprodukte gilt die Verordnung ab Juli 2026, für Bestandsware gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31.2.2028.
Quelle: Diesen Artikel findest Du in der "care – Edition Sommer/Herbst 2026" (ab S. 60)